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Zitierfest

RgbJBS · Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat

§ 6 RgbJBS – Organe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2015.

Der Jugendbeirat hat die folgenden Organe:

1) Plenum

2) Vorstand

3) Arbeitsgruppen

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbJBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbJBS? Zitiere den Wortlaut.“

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