Der Jugendbeirat hat die folgenden Organe:
1) Plenum
2) Vorstand
3) Arbeitsgruppen
RgbJBS · Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat
Der Jugendbeirat hat die folgenden Organe:
1) Plenum
2) Vorstand
3) Arbeitsgruppen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbJBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 RgbJBS? Zitiere den Wortlaut.“