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Zitierfest

RgbJBS · Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat

§ 7 RgbJBS – Plenum

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2015.

(1) Das Plenum des Jugendbeirates ist das höchste beschlussfassende Organ, es besteht aus allen Mitgliedern des Jugendbeirates. Der Jugendbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

(2) Das Plenum beschließt eigenverantwortlich über die von der Stadt Regensburg gewährten Haushaltsmittel. Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle.

(3) Das Plenum bildet Arbeitsgruppen und löst sie gegebenenfalls wieder auf.

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„Was regelt § 7 RgbJBS? Zitiere den Wortlaut.“

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