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Zitierfest

RgbJBS · Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat

§ 8 RgbJBS – Vorstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2015.

(1) In der ersten Sitzung wählen die stimmberechtigten Mitglieder des Plenums in geheimer Weise aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende sowie eine 1. und 2. Stellvertretung.

(2) Die/Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Jugendbeirates, bereitet die Sitzungen vor, beruft diese ein und leitet sie.

(3) Hierin wird er / sie von der Geschäftsstelle im Amt für kommunale Jugendarbeit unterstützt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbJBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbJBS? Zitiere den Wortlaut.“

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