(1) In der ersten Sitzung wählen die stimmberechtigten Mitglieder des Plenums in geheimer Weise aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende sowie eine 1. und 2. Stellvertretung.
(2) Die/Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Jugendbeirates, bereitet die Sitzungen vor, beruft diese ein und leitet sie.
(3) Hierin wird er / sie von der Geschäftsstelle im Amt für kommunale Jugendarbeit unterstützt.