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Zitierfest

RgbJBS · Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat

§ 9 RgbJBS – Arbeitsgruppen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2015.

(1) Der Jugendbeirat kann projektbezogene Arbeitsgruppen einrichten, um sich intensiver mit bestimmten Themen zu beschäftigen.

(2) Jede Arbeitsgruppe wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in, der/die die Arbeit organisiert und leitet. Hierin werden sie von der Geschäftsstelle im Amt für kommunale Jugendarbeit unterstützt.

(3) An den Arbeitsgruppen können sich auch weitere Regensburger Jugendliche beteiligen.

(4) Die Arbeitsgruppen werden von den Fachämtern, den Gremien des Rates und der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach besten Wissen unterstützt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbJBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbJBS? Zitiere den Wortlaut.“

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