(1) Der Jugendbeirat kann projektbezogene Arbeitsgruppen einrichten, um sich intensiver mit bestimmten Themen zu beschäftigen.
(2) Jede Arbeitsgruppe wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in, der/die die Arbeit organisiert und leitet. Hierin werden sie von der Geschäftsstelle im Amt für kommunale Jugendarbeit unterstützt.
(3) An den Arbeitsgruppen können sich auch weitere Regensburger Jugendliche beteiligen.
(4) Die Arbeitsgruppen werden von den Fachämtern, den Gremien des Rates und der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach besten Wissen unterstützt.