(1) Die Stadt Regensburg richtet eine geschäftsführende Stelle für den Jugendbeirat ein.
(2) Geschäftsführende Stelle für den Jugendbeirat ist das Amt für kommunale Jugendarbeit.
(3) Die Geschäftsstelle ist die Schnittstelle zwischen dem Jugendbeirat, dem Stadtrat, seinen Ausschüssen (hier insbesondere dem Jugendhilfeausschuss) und der Stadtverwaltung.
(4) Die Geschäftsstelle gewährleistet den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte des Jugendbeirates. Sie unterstützt den Jugendbeirat bei der Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Sitzungen gemeinsam mit der vom Vorstand bestimmten Sitzungsleitung zu leiten. Die Geschäftsstelle sorgt für den Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Gremien und der Verwaltung. Sie hilft dem Vorstand des Jugendbeirates bei der Vorbereitung, Leitung und Nachbereitung der Sitzungen und bei der Ausführung der Beschlüsse. Sie ist verantwortlich für die Protokollierung der Sitzungen und Arbeitsgruppen.
(5) Die Geschäftsstelle ist für die pädagogische Begleitung verantwortlich und bietet Fortbildungsveranstaltungen zur Qualifizierung der Jugendlichen an.