Stadtrecht Regensburg
Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Regensburg (RgbEAS)
Satzung über Abgaben bei der öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungsabgabensatzung - EAS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 15.12.2008. 18 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Beitragserhebung
- § 2Beitragstatbestand
- § 3Entstehen der Beitragsschuld
- § 4Beitragsschuldner – Beitrag als öffentliche Last
- § 5Beitragsmaßstab
- § 6Beitragssatz
- § 7Fälligkeit
- § 8Ablösung der Beitragsschuld
- § 9Gebührenerhebung
- § 10Entwässerungsgebühren
- § 11Gebührenabschläge
- § 12Entstehen und Beendigung der Gebührenschuld
- § 13Gebührenschuldner – Gebühr als öffentliche Last
- § 14Fälligkeit und Vorauszahlungen
- § 15Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
- § 16Übergangsvorschriften
- § 17Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbEAS? Zitiere den Wortlaut.“