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Zitierfest

RgbEAS · Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Regensburg

§ 8 RgbEAS – Ablösung der Beitragsschuld

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 15.12.2008.

(1) Der Ablösungsbetrag nach Art. 5 Abs. 9 KAG bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags nach den Bestimmungen dieser Satzung.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung der künftigen Beitragsschuld besteht nicht.

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„Was regelt § 8 RgbEAS? Zitiere den Wortlaut.“

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