Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die städtische Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigen sich die Entwässerungsgebühren um 20 Prozent. Dies gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung lediglich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart der eingeleiteten Abwässer entsprechen.
RgbEAS · Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Regensburg
§ 11 RgbEAS – Gebührenabschläge
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 15.12.2008.
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