Die Stadt Regensburg (im folgenden "Stadt") erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung ihrer öffentlichen Entwässerungsanlage einen Beitrag (Entwässerungsbeitrag).
RgbEAS · Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbEAS – Beitragserhebung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 15.12.2008.
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