Stadtrecht München
Hortelternbeiratssatzung der Landeshauptstadt München (MucHortelternbeiratS)
Satzung über Aufgaben und Wahl des Hortelternbeirats an Horten der Landeshauptstadt München (Hortelternbeiratssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2020. 14 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Hortelternbeirat
- § 2Aufgaben des Hortelternbeirats
- § 3Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 4Wahlversammlung
- § 5Wahlvorschläge
- § 6Eröffnung der Wahlversammlung und Bestellung des Wahlvorstandes
- § 7Durchführung der Wahl
- § 8Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 9Amtsdauer
- § 10Niederschrift; Wahlunterlagen
- § 11Wahlanfechtung und Wahlprüfung
- § 12Aufwendungsersatz
- § 13In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucHortelternbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“