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Zitierfest

MucHortelternbeiratS · Hortelternbeiratssatzung der Landeshauptstadt München

§ 13 MucHortelternbeiratS – In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2020.

(1) Diese Satzung tritt am 1. August 1995 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufgaben und Wahl des Hortelternsprechers an Horten der Landeshauptstadt München (Hortelternsprechersatzung) vom 6. Juli 1979 (MüABl. S. 147), geändert durch Satzung vom 10. Juli 1981 (MüABl. S. 214), außer Kraft.

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