Die Hortelternbeiratsmitglieder erhalten auf Antrag einen Aufwendungsersatz im Rahmen der im städtischen Haushalt hierfür jährlich zur Verfügung gestellten Mittel.
MucHortelternbeiratS · Hortelternbeiratssatzung der Landeshauptstadt München
§ 12 MucHortelternbeiratS – Aufwendungsersatz
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2020.
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„Was regelt § 12 MucHortelternbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“