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Zitierfest

MucHortelternbeiratS · Hortelternbeiratssatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucHortelternbeiratS – Wahlvorschläge

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2020.

(1) Bis spätestens am Tag vor der Wahl können die Wahlberechtigten wählbare Personen schriftlich oder mündlich dem Hortelternbeirat, bei erstmaliger Wahl des Hortelternbeirats der Leitung der Kindertagesstätte zur Wahl vorschlagen (Wahlvorschläge). Hierauf ist in der Einladung zur Wahlversammlung hinzuweisen.

(2) Unbeschadet des Abs. 1 können wählbare Personen auch nach Beginn der Wahlversammlung, jedoch vor Verteilung der Stimmzettel mündlich von anwesenden Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucHortelternbeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucHortelternbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“

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