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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)

Amtliche Fassung, Stand 10.10.2024. 52 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Begriffsbestimmungen
  2. § 2Arten der Begründung
  3. § 3Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
  4. § 4Formvorschriften
  5. § 5Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
  6. § 6Unselbständigkeit des Sondereigentums
  7. § 7Grundbuchvorschriften
  8. § 8Teilung durch den Eigentümer
  9. § 9Schließung der Wohnungsgrundbücher
  10. § 9aGemeinschaft der Wohnungseigentümer
  11. § 9bVertretung
  12. § 10Allgemeine Grundsätze
  13. § 11Aufhebung der Gemeinschaft
  14. § 12Veräußerungsbeschränkung
  15. § 13Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
  16. § 14Pflichten des Wohnungseigentümers
  17. § 15Pflichten Dritter
  18. § 16Nutzungen und Kosten
  19. § 17Entziehung des Wohnungseigentums
  20. § 18Verwaltung und Benutzung
  21. § 19Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
  22. § 20Bauliche Veränderungen
  23. § 21Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
  24. § 22Wiederaufbau
  25. § 23Wohnungseigentümerversammlung
  26. § 24Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
  27. § 25Beschlussfassung
  28. § 26Bestellung und Abberufung des Verwalters
  29. § 26aZertifizierter Verwalter
  30. § 27Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
  31. § 28Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
  32. § 29Verwaltungsbeirat
  33. § 30Wohnungserbbaurecht
  34. § 31Begriffsbestimmungen
  35. § 32Voraussetzungen der Eintragung
  36. § 33Inhalt des Dauerwohnrechts
  37. § 34Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
  38. § 35Veräußerungsbeschränkung
  39. § 36Heimfallanspruch
  40. § 37Vermietung
  41. § 38Eintritt in das Rechtsverhältnis
  42. § 39Zwangsversteigerung
  43. § 40Haftung des Entgelts
  44. § 41Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
  45. § 42Belastung eines Erbbaurechts
  46. § 43Zuständigkeit
  47. § 44Beschlussklagen
  48. § 45Fristen der Anfechtungsklage
  49. § 46Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
  50. § 47Auslegung von Altvereinbarungen
  51. § 48Übergangsvorschriften
  52. § 49Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse

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Mit Zitierfest schlägt Claude das WEG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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