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Zitierfest

WEG · Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

§ 6 WEG – Unselbständigkeit des Sondereigentums

Amtliche Fassung, Stand 10.10.2024.

(1) Das Sondereigentum kann ohne den Miteigentumsanteil, zu dem es gehört, nicht veräußert oder belastet werden.

(2) Rechte an dem Miteigentumsanteil erstrecken sich auf das zu ihm gehörende Sondereigentum.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 6 WEG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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