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Zitierfest

WEG · Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

§ 2 WEG – Arten der Begründung

Amtliche Fassung, Stand 10.10.2024.

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

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