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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2022. 25 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Einleitung
  2. § 1Zielsetzung
  3. § 2Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
  4. § 3Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
  5. § 4Verbot der Diskriminierung
  6. § 5Benachteiligungsverbot
  7. § 6Förderung von Teilzeitarbeit
  8. § 7Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze
  9. § 8Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
  10. § 9Verlängerung der Arbeitszeit
  11. § 9aZeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
  12. § 10Aus- und Weiterbildung
  13. § 11Kündigungsverbot
  14. § 12Arbeit auf Abruf
  15. § 13Arbeitsplatzteilung
  16. § 14Zulässigkeit der Befristung
  17. § 15Ende des befristeten Arbeitsvertrages
  18. § 16Folgen unwirksamer Befristung
  19. § 17Anrufung des Arbeitsgerichts
  20. § 18Information über unbefristete Arbeitsplätze
  21. § 19Aus- und Weiterbildung
  22. § 20Information der Arbeitnehmervertretung
  23. § 21Auflösend bedingte Arbeitsverträge
  24. § 22Abweichende Vereinbarungen
  25. § 23Besondere gesetzliche Regelungen

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Mit Zitierfest schlägt Claude das TzBfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 TzBfG? Zitiere den Wortlaut.“

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