Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
TzBfG · Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
§ 23 TzBfG – Besondere gesetzliche Regelungen
Amtliche Fassung, Stand 20.07.2022.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 23 TzBfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 23 TzBfG? Zitiere den Wortlaut.“