Zum Inhalt springen
Zitierfest

TzBfG · Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

§ 21 TzBfG – Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2022.

Wird der Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, gelten § 4 Absatz 2, § 5, § 14 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 2, 4 und 6 sowie die §§ 16 bis 20 entsprechend.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 21 TzBfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 21 TzBfG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten