Zum Inhalt springen
Zitierfest

TzBfG · Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

§ 11 TzBfG – Kündigungsverbot

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2022.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 11 TzBfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 TzBfG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten