Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
TzBfG · Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
§ 1 TzBfG – Zielsetzung
Amtliche Fassung, Stand 20.07.2022.
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