Zum Inhalt springen
Zitierfest

TzBfG · Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

§ 1 TzBfG – Zielsetzung

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2022.

Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1 TzBfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 TzBfG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten