Stadtrecht München
Stadtjugendamtssatzung der Landeshauptstadt München (MucStadtjugendamtS)
Satzung für das Stadtjugendamt der Landeshauptstadt München (Stadtjugendamtssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 24.07.2002. 13 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gliederung des Jugendamtes
- § 2Aufgaben und Bezeichnung des Jugendamtes
- § 3Stimmberechtigte Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
- § 4Beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
- § 5Ausscheiden eines Mitglieds
- § 6Sitzungsgeld
- § 7Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
- § 8Arbeitsausschüsse
- § 9Verwaltung des Jugendamtes
- § 10Beteiligung der freien Träger an der Jugendhilfeplanung
- § 11In-Kraft-Treten
- Anlagezu § 2 Abs. 1 der Satzung für das Stadtjugendamt München
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„Was regelt § 1 MucStadtjugendamtS? Zitiere den Wortlaut.“