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Zitierfest

MucStadtjugendamtS · Stadtjugendamtssatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucStadtjugendamtS – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 24.07.2002.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Stadtjugendamtes München vom 29. Juni 1966 (MüABl. S. 95), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Februar 1985 (MüABl. S. 27), außer Kraft.

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