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Zitierfest

MucStadtjugendamtS · Stadtjugendamtssatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucStadtjugendamtS – Aufgaben und Bezeichnung des Jugendamtes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 24.07.2002.

(1) Das Jugendamt ist eine Jugendhilfebehörde mit gesetzlich bestimmtem und zugewiesenem Aufgabenbereich (s. Anlage).

(2) Es führt die Bezeichnung Landeshauptstadt München, Stadtjugendamt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucStadtjugendamtS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucStadtjugendamtS? Zitiere den Wortlaut.“

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