Das Jugendamt besteht aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes (§ 70 Abs. 1 SGB VIII).
MucStadtjugendamtS · Stadtjugendamtssatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucStadtjugendamtS – Gliederung des Jugendamtes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 24.07.2002.
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