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Zitierfest

MucStadtjugendamtS · Stadtjugendamtssatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucStadtjugendamtS – Ausscheiden eines Mitglieds

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 24.07.2002.

Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses während dessen Amtszeit aus, so ist ein(e) Nachfolger/-in zu bestellen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucStadtjugendamtS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucStadtjugendamtS? Zitiere den Wortlaut.“

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