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Zitierfest

MucStadtjugendamtS · Stadtjugendamtssatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucStadtjugendamtS – Arbeitsausschüsse

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 24.07.2002.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Arbeitsausschüsse bilden. Ihnen kann auch jemand angehören, der nicht Mitglied es Kinder- und Jugendhilfeausschusses ist. Jeder Ausschuss wählt seinen Vorsitzenden; dieser ist vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucStadtjugendamtS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucStadtjugendamtS? Zitiere den Wortlaut.“

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