Stadtrecht München
Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München (MucSingMusikschulS)
Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020. 15 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Städtische Sing- und Musikschule
- § 2Aufgaben der Städtischen Sing- und Musikschule
- § 3Gliederung und Formen der Ausbildung
- § 4Aufnahmevoraussetzungen
- § 5Anmeldung, Rücktritt
- § 6Beendigung des Schulbesuchs
- § 7Weiterbesuch
- § 8Unterrichtsinhalte
- § 9Unterrichtszeit und –ort
- § 10Teilnahme am Unterricht
- § 11Leistungsbewertung
- § 12Lernmittel
- § 13Übergangsregelung
- § 14Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“