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Zitierfest

Stadtrecht München

Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München (MucSingMusikschulS)

Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020. 15 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Städtische Sing- und Musikschule
  3. § 2Aufgaben der Städtischen Sing- und Musikschule
  4. § 3Gliederung und Formen der Ausbildung
  5. § 4Aufnahmevoraussetzungen
  6. § 5Anmeldung, Rücktritt
  7. § 6Beendigung des Schulbesuchs
  8. § 7Weiterbesuch
  9. § 8Unterrichtsinhalte
  10. § 9Unterrichtszeit und –ort
  11. § 10Teilnahme am Unterricht
  12. § 11Leistungsbewertung
  13. § 12Lernmittel
  14. § 13Übergangsregelung
  15. § 14Inkrafttreten

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„Was regelt § 1 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“

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