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Zitierfest

MucSingMusikschulS · Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München

§ 13 MucSingMusikschulS – Übergangsregelung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.

Für die Schülerinnen und Schüler, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München besuchen, gelten die Regelungen der Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung) vom 25.03.1997 (MüABl. S. 85), geändert durch Satzung vom 18.06.2013 (MüABl. S. 265), für die bereits genutzten Angebote bis zum 31.08.2020 weiter.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucSingMusikschulS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“

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