Für die Schülerinnen und Schüler, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München besuchen, gelten die Regelungen der Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung) vom 25.03.1997 (MüABl. S. 85), geändert durch Satzung vom 18.06.2013 (MüABl. S. 265), für die bereits genutzten Angebote bis zum 31.08.2020 weiter.
MucSingMusikschulS · Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München
§ 13 MucSingMusikschulS – Übergangsregelung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.
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„Was regelt § 13 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“