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Zitierfest

MucSingMusikschulS · Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München

§ 14 MucSingMusikschulS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung) vom 25.03.1997 (MüABl. S. 85), geändert durch Satzung vom 18.06.2013 (MüABl. S. 265), außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucSingMusikschulS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“

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