Die „Städtische Sing- und Musikschule“ ist eine selbständige Einrichtung der Landeshauptstadt München.
MucSingMusikschulS · Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucSingMusikschulS – Städtische Sing- und Musikschule
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucSingMusikschulS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“