Die Sing- und Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und -förderung sowie die eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium. Ziel der musikpädagogischen Arbeit ist über die instrumentale oder vokale Ausbildung hinaus ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken, Gemeinschaftserlebnisse in Musizierkreisen aller Art zu ermöglichen.
MucSingMusikschulS · Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucSingMusikschulS – Aufgaben der Städtischen Sing- und Musikschule
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.
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„Was regelt § 2 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“