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Zitierfest

MucSingMusikschulS · Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucSingMusikschulS – Aufgaben der Städtischen Sing- und Musikschule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.

Die Sing- und Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und -förderung sowie die eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium. Ziel der musikpädagogischen Arbeit ist über die instrumentale oder vokale Ausbildung hinaus ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken, Gemeinschaftserlebnisse in Musizierkreisen aller Art zu ermöglichen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucSingMusikschulS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“

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