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Zitierfest

MucSingMusikschulS · Sing- und Musikschulsatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucSingMusikschulS – Teilnahme am Unterricht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.08.2020.

(1) Die Schülerinnen und Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Verhinderungen sind den Lehrkräften unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.

(2) Die Schülerinnen und Schüler wirken grundsätzlich an Veranstaltungen der Sing- und Musikschule (z.B. Elternabende, Konzerte, Wettbewerbe) mit.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucSingMusikschulS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucSingMusikschulS? Zitiere den Wortlaut.“

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