(1) Die Schülerinnen und Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Verhinderungen sind den Lehrkräften unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.
(2) Die Schülerinnen und Schüler wirken grundsätzlich an Veranstaltungen der Sing- und Musikschule (z.B. Elternabende, Konzerte, Wettbewerbe) mit.