Stadtrecht München
Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucSingMusikschulgebuehrenS)
Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020. 12 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebühren
- § 2Gebührenschuldner
- § 3Entstehen der Gebühren
- § 4Fälligkeit der Gebühren
- § 5Gebühren bei unvollständigem Unterrichtsbesuch oder Unterrichtsausfall
- § 6Änderung der Gruppenstärke
- § 7Gebührenermäßigung für Geschwister
- § 8Gebührenermäßigung bzw. -befreiung aus sozialen Gründen
- § 9Kooperationen
- § 10Gebühren bei unvollständigem Unterrichtsbesuch oder Unterrichtsausfall wegen „Corona“ im Schuljahr 2019/2020
- § 11Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucSingMusikschulgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“