Die Gebühr entsteht mit dem Tag des Unterrichtsbeginns.
MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 3 MucSingMusikschulgebuehrenS – Entstehen der Gebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucSingMusikschulgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucSingMusikschulgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“