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Zitierfest

MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucSingMusikschulgebuehrenS – Entstehen der Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.

Die Gebühr entsteht mit dem Tag des Unterrichtsbeginns.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucSingMusikschulgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucSingMusikschulgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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