Es gibt – außer beim Wegfall des Einzelunterrichts auf Wunsch – keine Änderung der Gebühren bei Änderung der Gruppenstärke während des Sing- und Musikschuljahres. Wenn der „Einzelunterricht auf Wunsch“ wegfällt, wird für die vollen Monate des Sing- und Musikschuljahres, in denen kein Einzelunterricht mehr angeboten wird, die Gebühr um die auf diese Monate entfallenden monatlichen Raten gemindert.
MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucSingMusikschulgebuehrenS – Änderung der Gruppenstärke
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.
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„Was regelt § 6 MucSingMusikschulgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“