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Zitierfest

MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucSingMusikschulgebuehrenS – Gebührenermäßigung für Geschwister

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.

Besuchen mehrere Geschwister (auch Stief- und Halbgeschwister sowie Pflegekinder) gleichzeitig die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München, ermäßigt sich die Gebühr für das zweite Kind mit der Ordnungsnummer 2 um 20 % und für jedes weitere Kind mit Ordnungsnummer 3 oder höher um 50 %.

Die gemäß Satz 1 zu berücksichtigenden Geschwisterkinder werden dem Alter nach vom ältesten bis zum jüngsten zu berücksichtigenden Kind gereiht und alle erhalten eine Ordnungsnummer. Bei zwei oder mehr am selben Tag geborenen Kindern erfolgt die Reihung nach dem Buchstaben des Vornamens.

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„Was regelt § 7 MucSingMusikschulgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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