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Zitierfest

MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucSingMusikschulgebuehrenS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.

(1) Für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München werden Gebühren erhoben.

(2) Die Gebühren sind Jahresgebühren, die in zwölf Raten für die Monate September bis August (Sing- und Musikschuljahr) erhoben werden. Es fallen folgende Gebühren pro Schülerin oder Schüler an:

1.Tarif A Grundstufe mit den Grundfächern: Musikalische Spielschule, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Förderunterricht für Kinder mit und ohne Behinderung, Instrumentenkarussell (IKARUS), Klassenmusizieren (KLAMU), Musik an der Kindertageseinrichtung (MUSKITA)
a)60 Minuten wöchentlich bei mindestens 8 Teilnehmenden156,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 13,-- Euro)
b)45 Minuten wöchentlich bei 4 bis 7 Teilnehmenden156,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 13,-- Euro)
c)90 Minuten wöchentlich Klassenmusizieren204,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 19,-- Euro)
2.Tarif B Hauptstufe Instrumental- oder Vokalunterricht, Förderklasse
Kombination aus Gruppen- und Einzelunterricht, Umfang und Teilnehmerzahl nach Entscheidung der Sing- und Musikschule516,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 43,-- Euro)
3.Tarif C Studienvorbereitender Unterricht, Einzelunterricht auf Wunsch, je 45 Minuten Einzelunterrichtseinheit1200,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 100,-- Euro)
4.Tarif D Chorschule, Ergänzungsfächer (Musiktheorie, Gehörbildung, u.a.), Ensemblefächer (Sing- und Musizierkreise, Chöre, Orchester und Kammermusik)gebührenfrei

(3) Für Schülerinnen / Schüler, die am studienvorbereitenden Unterricht teilnehmen, wird die Gebühr auf 1.200,00 Euro pro Jahr bzw. 100,00 Euro pro Monat ermäßigt. Der Besuch der gemäß § 4 Abs. 4 der Sing- und Musikschulsatzung erforderlichen zwei Wochenstunden Einzelunterricht in Instrumental- oder Vokalunterricht á 45 Minuten, eine Wochenstunde Einzelunterricht in einem Nebenfach á 45 Minuten, die Teilnahme an mindestens einem Ensemble und einer Wochenstunde Unterricht im Fach Gehörbildung / Musiklehre ist damit gebührenfrei.

Diese Ermäßigung wird jeweils für ein Sing- und Musikschuljahr gewährt. Sie kann von der Schulleitung jeweils für ein Sing- und Musikschuljahr verlängert werden, wenn dies im Hinblick auf die von der Schülerin / von dem Schüler erzielten Fortschritte geboten ist und im vorangegangenen Schuljahr die regelmäßige Teilnahme an dem gemäß § 4 Abs. 4 der Sing- und Musikschulsatzung geforderten Zusatzangebot erfolgt ist.

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