(1) Für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München werden Gebühren erhoben.
(2) Die Gebühren sind Jahresgebühren, die in zwölf Raten für die Monate September bis August (Sing- und Musikschuljahr) erhoben werden. Es fallen folgende Gebühren pro Schülerin oder Schüler an:
| 1. | Tarif A Grundstufe mit den Grundfächern: Musikalische Spielschule, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Förderunterricht für Kinder mit und ohne Behinderung, Instrumentenkarussell (IKARUS), Klassenmusizieren (KLAMU), Musik an der Kindertageseinrichtung (MUSKITA) | |
|---|---|---|
| a) | 60 Minuten wöchentlich bei mindestens 8 Teilnehmenden | 156,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 13,-- Euro) |
| b) | 45 Minuten wöchentlich bei 4 bis 7 Teilnehmenden | 156,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 13,-- Euro) |
| c) | 90 Minuten wöchentlich Klassenmusizieren | 204,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 19,-- Euro) |
| 2. | Tarif B Hauptstufe Instrumental- oder Vokalunterricht, Förderklasse | |
| Kombination aus Gruppen- und Einzelunterricht, Umfang und Teilnehmerzahl nach Entscheidung der Sing- und Musikschule | 516,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 43,-- Euro) | |
| 3. | Tarif C Studienvorbereitender Unterricht, Einzelunterricht auf Wunsch, je 45 Minuten Einzelunterrichtseinheit | 1200,-- Euro pro Jahr (monatliche Rate 100,-- Euro) |
| 4. | Tarif D Chorschule, Ergänzungsfächer (Musiktheorie, Gehörbildung, u.a.), Ensemblefächer (Sing- und Musizierkreise, Chöre, Orchester und Kammermusik) | gebührenfrei |
(3) Für Schülerinnen / Schüler, die am studienvorbereitenden Unterricht teilnehmen, wird die Gebühr auf 1.200,00 Euro pro Jahr bzw. 100,00 Euro pro Monat ermäßigt. Der Besuch der gemäß § 4 Abs. 4 der Sing- und Musikschulsatzung erforderlichen zwei Wochenstunden Einzelunterricht in Instrumental- oder Vokalunterricht á 45 Minuten, eine Wochenstunde Einzelunterricht in einem Nebenfach á 45 Minuten, die Teilnahme an mindestens einem Ensemble und einer Wochenstunde Unterricht im Fach Gehörbildung / Musiklehre ist damit gebührenfrei.
Diese Ermäßigung wird jeweils für ein Sing- und Musikschuljahr gewährt. Sie kann von der Schulleitung jeweils für ein Sing- und Musikschuljahr verlängert werden, wenn dies im Hinblick auf die von der Schülerin / von dem Schüler erzielten Fortschritte geboten ist und im vorangegangenen Schuljahr die regelmäßige Teilnahme an dem gemäß § 4 Abs. 4 der Sing- und Musikschulsatzung geforderten Zusatzangebot erfolgt ist.