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Zitierfest

MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München

Eingangsformel MucSingMusikschulgebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.

Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung)

vom 4. August 2020

Stadtratsbeschluss: 22.07.2020

Bekanntmachung: 20.08.2020 (MüABl. S. 460)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

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