(1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Abs. 2 am 01.09.2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung) vom 28.05.2003 (MüABl. S. 169), zuletzt geändert am 16.12.2015 (MüABl. S. 483), vorbehaltlich des Abs. 3, außer Kraft.
(2) § 10 tritt mit Wirkung vom 01.03.2020 in Kraft und am 31.08.2020 außer Kraft.
(3) § 5 der Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung) vom 28.05.2003
(MüABl. S. 169), zuletzt geändert am 16.12.2015 (MüABl. S. 483), tritt mit Wirkung vom 01.03.2020 außer Kraft.