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Zitierfest

MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucSingMusikschulgebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.

(1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Abs. 2 am 01.09.2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung) vom 28.05.2003 (MüABl. S. 169), zuletzt geändert am 16.12.2015 (MüABl. S. 483), vorbehaltlich des Abs. 3, außer Kraft.

(2) § 10 tritt mit Wirkung vom 01.03.2020 in Kraft und am 31.08.2020 außer Kraft.

(3) § 5 der Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung) vom 28.05.2003

(MüABl. S. 169), zuletzt geändert am 16.12.2015 (MüABl. S. 483), tritt mit Wirkung vom 01.03.2020 außer Kraft.

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