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Zitierfest

MucSingMusikschulgebuehrenS · Sing- und Musikschulgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 9 MucSingMusikschulgebuehrenS – Kooperationen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2020.

Die Sing- und Musikschule kooperiert mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, insbesondere im Bereich des Ganztagsangebotes, und führt Modellversuche durch. Hierfür werden Pauschalen in Höhe der Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Für diese Maßnahmen ist der Kooperationspartner Gebührenschuldner.

Das Referat für Bildung und Sport kann im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Umstände entscheiden, diese Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucSingMusikschulgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucSingMusikschulgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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