Die Sing- und Musikschule kooperiert mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, insbesondere im Bereich des Ganztagsangebotes, und führt Modellversuche durch. Hierfür werden Pauschalen in Höhe der Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Für diese Maßnahmen ist der Kooperationspartner Gebührenschuldner.
Das Referat für Bildung und Sport kann im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Umstände entscheiden, diese Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen.