Stadtrecht München
Notquartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München (MucNotquartiere-BenutzungS)
Satzung über die Benutzung der Notquartiere der Landeshauptstadt München (Notquartiere-Benutzungssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014. 14 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gegenstand der Satzung
- § 2Aufgabenstellung
- § 3Gemeinnützigkeit
- § 4Zuständigkeit
- § 5Aufnahme
- § 6Auskunftspflicht
- § 7Verhalten
- § 8Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- § 9Beendigung des Benutzungsverhältnisses
- § 10Räumung
- § 11Beseitigung von Schäden
- § 12Haftung
- § 13In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucNotquartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“