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Zitierfest

MucNotquartiere-BenutzungS · Notquartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucNotquartiere-BenutzungS – Beseitigung von Schäden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich der Notquartiere einen satzungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich beseitigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucNotquartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucNotquartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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