(1) Die Benutzerinnen/Benutzer sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte
- 1. alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Satzung erheblich sind, insbesondere Auskunft zu geben über Arbeits-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse;
- 2. Änderungen in den Familienverhältnissen unverzüglich mitzuteilen;
- 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen, erforderlichenfalls der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.
(2) Den Benutzerinnen/Benutzern kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.