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Zitierfest

MucNotquartiere-BenutzungS · Notquartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucNotquartiere-BenutzungS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

(1) Die Benutzerinnen/Benutzer sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte

  • 1. alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Satzung erheblich sind, insbesondere Auskunft zu geben über Arbeits-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse;
  • 2. Änderungen in den Familienverhältnissen unverzüglich mitzuteilen;
  • 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen, erforderlichenfalls der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.

(2) Den Benutzerinnen/Benutzern kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucNotquartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucNotquartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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