Die Notquartiere werden vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte geführt und verwaltet.
MucNotquartiere-BenutzungS · Notquartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucNotquartiere-BenutzungS – Zuständigkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucNotquartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 MucNotquartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“