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Zitierfest

MucNotquartiere-BenutzungS · Notquartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucNotquartiere-BenutzungS – Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

Bauliche Maßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen, die zur Erhaltung des Notquartiers, zur Abwendung drohender Gefahren sowie zur Beseitigung von Schäden notwendig werden oder der Modernisierung dienen, darf das Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte auch ohne Zustimmung der Benutzerinnen/Benutzer vornehmen. Die Benutzerinnen/Benutzer haben die in Betracht kommenden Räume nach rechtzeitiger Ankündigung der Maßnahmen zugänglich zu halten. Sie dürfen die Ausführung der Maßnahmen nicht behindern und verzögern. Einer Ankündigung bedarf es nicht, wenn drohende Gefahren abgewendet oder Schäden verhütet bzw. beseitigt werden sollen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucNotquartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucNotquartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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