Die Notquartiere müssen nach Maßgabe dieser Satzung ein Wohnen ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Den Benutzerinnen und Benutzern soll bei der Eingliederung in normale Wohnverhältnisse geholfen werden; hierbei müssen sie nach Kräften mitwirken.
MucNotquartiere-BenutzungS · Notquartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucNotquartiere-BenutzungS – Aufgabenstellung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucNotquartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 MucNotquartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“