Stadtrecht München
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München (MucHStS)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025. 13 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Steuertatbestand
- § 2Steuerschuldner*in, Haftung
- § 3Beginn und Ende von der Steuerpflicht
- § 4Steuermaßstab; Steuersatz
- § 5Fälligkeit
- § 6Steuerfreiheit
- § 7Steuerbefreiung
- § 8Steuerbefreiung wegen Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim
- § 9Steuerbefreiung wegen absolviertem Hundeführerschein
- § 10Anzeigepflichten
- § 11Kennzeichnung von Hunden
- § 12Inkrafttreten
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucHStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucHStS? Zitiere den Wortlaut.“