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Zitierfest

MucHStS · Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucHStS – Steuertatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Das Halten eines oder mehrerer Hunde im Gebiet der Landeshauptstadt München unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucHStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucHStS? Zitiere den Wortlaut.“

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