Das Halten eines oder mehrerer Hunde im Gebiet der Landeshauptstadt München unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
MucHStS · Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucHStS – Steuertatbestand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucHStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucHStS? Zitiere den Wortlaut.“