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Zitierfest

MucHStS · Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München

§ 12 MucHStS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 18. Dezember 1996 (MüABl. S. 567), zuletzt geändert durch Satzung vom 03.11.2017 (MüABl. S. 469, ber. MüABl. S. 546), außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucHStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucHStS? Zitiere den Wortlaut.“

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